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Betreuungskosten und Steuern

Betreuungskosten und Steuern

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht für 250 Kinder Jahresbescheinigungen über die angefallenen Betreuungskosten erstellt werden können.

Um die Betreuungskosten steuerlich geltend zu machen, ist es ausreichend, dem Finanzamt eine Kopie des Betreuungsvertrages nebst Kopien der Kontobelastungen einzureichen.
Geltend gemacht werden können die Betreuungskosten, nicht aber das Essensgeld.  ·

  • Für die OGS-Eltern:
    Vereinsbeitrag und Ferienbetreuung. Zusätzlich der Beitrag, den die Stadt Bonn einzieht.
  • Für die Monte plus-Eltern:
    Vereinsbeitrag und Betreuungsanteil (also Betreuungsbeitrag minus Essensgeld) der Gesamtbetreuungskosten, dazu ggf. Kosten für Ferienbetreuung.